Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Weitwinkelherz – Robert Brezina, Schmalzhöhgasse 21, 7131 Halbturn · Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen von Weitwinkelherz (Robert Brezina) an seine Kunden.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Weitwinkelherz ihnen schriftlich zustimmt.
1.3 Mit Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Aufträge, ohne dass sie jedes Mal neu vereinbart werden müssen.
1.4 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gehen dessen zwingende Bestimmungen diesen AGB vor.
2. Angebot und Vertrag
2.1 Grundlage ist das schriftliche Angebot mit Leistungsumfang (z. B. Konzept, Dreh, Schnitt, KI-Bearbeitung, Grafik) und Preis.
2.2 Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.
2.3 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch den Beginn der Arbeit zustande.
2.4 Leistungen, die nicht im Angebot stehen, werden nach Absprache und zum Stundensatz laut Angebot verrechnet.
3. Preise und Zahlung
3.1 Alle Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist: 50 % bei Auftrag (reserviert den Termin), 50 % nach Lieferung.
3.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
3.4 Reisekosten, Spesen und Fremdkosten (z. B. Requisiten, Sprecher, Musiklizenzen, Drohnen-Bewilligungen) werden extra verrechnet, wenn sie nicht im Paketpreis enthalten sind. Sie stehen vorab im Angebot.
3.5 Bei Zahlungsverzug fallen die gesetzlichen Verzugszinsen und angemessene Mahnspesen an. Weitwinkelherz darf weitere Arbeiten bis zur Zahlung zurückhalten.
4. Mitwirkung des Kunden
4.1 Der Kunde stellt Unterlagen (Logos, Texte, Produkte, Design-Vorgaben) rechtzeitig und in brauchbarer Form bereit.
4.2 Der Kunde sichert zu, dass er alle Rechte an beigestellten Materialien hat. Dazu gehören Einwilligungen von Mitarbeitern und anderen gezeigten Personen sowie Rechte an Drehorten und Marken. Er hält Weitwinkelherz bei Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.
4.3 Der Drehort ist zum vereinbarten Beginn aufgeräumt und einsatzbereit, Lärm und unbeteiligte Personen werden ferngehalten. Wartezeiten oder Aufräumarbeiten gehen zulasten der Drehzeit oder werden als Mehraufwand verrechnet.
5. Korrekturen und Abnahme
5.1 Im Preis sind 2 Korrekturrunden am Rohschnitt bzw. Entwurf enthalten. Weitere Runden werden nach Aufwand verrechnet.
5.2 Korrekturwünsche sind gesammelt und schriftlich zu übermitteln.
5.3 Änderungen am vereinbarten Konzept nach Drehbeginn (z. B. neue Szenen, neuer Drehtag) gelten als Zusatzauftrag.
5.4 Die Produktion gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie freigibt, veröffentlicht oder nicht innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung Mängel meldet.
6. Künstliche Intelligenz
6.1 Weitwinkelherz darf generative KI einsetzen (z. B. für Bild, Video, Stimme, Schnitt, Untertitel), um effizient zu produzieren.
6.2 Rein KI-erzeugte Teile genießen meist keinen Urheberrechtsschutz. Der Kunde erhält daran ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht.
6.3 KI-Anbieter (z. B. Google, OpenAI, ElevenLabs) können laut ihren Bedingungen Eingaben verarbeiten. Vertrauliche Unterlagen werden nur nach Rücksprache in KI-Werkzeuge geladen.
6.4 Stimme oder Aussehen echter Personen werden nur mit deren gesonderter schriftlicher Zustimmung per KI nachgebildet (z. B. Voice Cloning, Avatare).
6.5 Realistisch wirkende KI-Inhalte werden gekennzeichnet geliefert, wie es die EU-KI-Verordnung verlangt. Der Kunde behält diese Kennzeichnung bei der Veröffentlichung bei.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1 Alle Werke von Weitwinkelherz (Videos, Fotos, Grafiken, Konzepte) sind urheberrechtlich geschützt.
7.2 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde eine Werknutzungsbewilligung für den im Angebot festgelegten Zweck. Ohne andere Vereinbarung gilt sie zeitlich und räumlich unbeschränkt für die eigene Website und die eigenen Social-Media-Kanäle.
7.3 Bezahlte Werbung (z. B. Social Ads), TV, Kino, Messen und Print werden gesondert vereinbart.
7.4 Weitergabe an Dritte oder Bearbeitung durch Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung.
7.5 Lizenzierte Musik und Archivmaterial dürfen nur im gelieferten Video und im Rahmen der jeweiligen Lizenz verwendet werden.
7.6 Rohmaterial und offene Projektdateien bleiben bei Weitwinkelherz. Eine Herausgabe ist nur gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung möglich.
7.7 Weitwinkelherz bewahrt das Projekt 12 Monate nach Lieferung auf. Danach besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Nachbearbeitung.
7.8 Weitwinkelherz darf die Werke zur Eigenwerbung nutzen (Website, Social Media, Showreel), außer der Kunde widerspricht schriftlich aus berechtigtem Interesse. Erkennbare Personen werden nur mit deren Zustimmung gezeigt.
8. Storno, Verschiebung, Wetter
8.1 Sagt der Kunde einen Termin ohne Ersatztermin ab, fällt folgendes Ausfallhonorar an, gemessen am vereinbarten Honorar für diesen Termin:
- bis 14 Tage vorher: kostenfrei
- 13 bis 8 Tage vorher: 50 %
- 7 Tage bis 72 Stunden vorher: 75 %
- weniger als 72 Stunden vorher oder Nichterscheinen: 100 %
Bereits angefallene Fremdkosten sind immer voll zu ersetzen.
8.2 Eine Verschiebung ist bis 72 Stunden vor Drehbeginn kostenfrei, wenn innerhalb von 4 Wochen ein Ersatztermin fixiert wird. Bei kurzfristigerer Verschiebung fällt eine Pauschale von 20 % des Auftragswerts an.
8.3 Bei Außendrehs entscheidet Weitwinkelherz, ob der Dreh wetterbedingt technisch sinnvoll ist. Ist er es nicht, wird kostenfrei verschoben. Eine Absage trotz Machbarkeit gilt als Storno.
8.4 Kann Weitwinkelherz wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht drehen, wird so bald wie möglich ein Ersatztermin vereinbart. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Unternehmer müssen Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich melden. Weitwinkelherz bessert zuerst nach.
9.2 Geschmack und künstlerische Gestaltung (Stil, Musik, Bildauswahl im Rahmen des Konzepts) sind kein Mangel.
9.3 Weitwinkelherz haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt nicht für Personenschäden. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
9.4 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzliche Gewährleistung und die Haftungsregeln des KSchG.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Gerichtsstand für Unternehmer ist das für 7131 Halbturn sachlich zuständige Gericht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
10.3 Änderungen und Ergänzungen brauchen die Schriftform. E-Mail genügt.
10.4 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen gültig. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.
Datenschutz: siehe Datenschutzerklärung auf Datenschutzerklärung
Stand: Oktober 2026 · Impressum · Datenschutz