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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für Film- und Videoproduktion / Visuelle Kommunikation

Auftragnehmer: Weitwinkelherz – Robert Brezina 7131 Halbturn (nachfolgend „Weitwinkelherz“ genannt)


1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen Weitwinkelherz und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Weitwinkelherz stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
 

2. Leistungsumfang und Vertragsabschluss

2.1. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot bzw. der Auftrag, in dem der Leistungsumfang (z.B. Konzeption, Dreh, Schnitt, KI-Bearbeitung) sowie die Vergütung festgehalten sind.
2.2. Angebote von Weitwinkelherz sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch faktischen Beginn der Leistungserbringung zustande.
 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. 3.2. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Honorar wie folgt fällig:

  • 50 % bei Auftragserteilung (Akontozahlung zur Terminreservierung).

  • 50 % nach Lieferung der fertigen Produktion. 3.3. Rechnungen sind binnen 7 Tagen ohne Abzug zahlbar. 3.4. Reisekosten, Spesen und Barauslagen (z.B. für Requisiten, Sprecher, Musiklizenzen) sind, sofern nicht im Paketpreis enthalten, gesondert zu vergüten.
     

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Kunde stellt alle für die Produktion notwendigen Unterlagen, Informationen und Materialien (z.B. Logos, Texte, Produkte, CI-Guidelines) zeitgerecht und in weiterverarbeitbarer Form zur Verfügung.

4.2. Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm beigestellten Materialien verfügt (z.B. DSGVO-Einwilligungen seiner Mitarbeiter, Rechte an gezeigten Locations oder Marken) und hält Weitwinkelherz diesbezüglich schad- und klaglos.

4.3. Vorbereitung des Drehortes ("Drehreife"): Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der Drehort (Location) zum vereinbarten Drehbeginn sauber, aufgeräumt und „drehbereit“ zur Verfügung steht. Dies umfasst insbesondere die Entfernung störender Gegenstände, die Reinigung von Oberflächen sowie die Sicherstellung, dass der Drehbetrieb nicht durch Lärm oder Dritte gestört wird. Verzögerungen oder erforderliche Aufräumarbeiten durch Weitwinkelherz gehen zu Lasten der vereinbarten Drehzeit oder werden als zusätzlicher Mehraufwand gesondert in Rechnung gestellt.
 

5. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

5.1. Weitwinkelherz ist berechtigt, zur Erstellung und Bearbeitung der Inhalte moderne generative KI-Systeme (z.B. für Sprachgenerierung, Bildbearbeitung, Videoschnitt, Untertitelung) einzusetzen, um eine kosteneffiziente und zeitgemäße Produktion zu gewährleisten.
5.2. Soweit Inhalte rein durch KI generiert wurden und keinem menschlichen Urheberrechtsschutz unterliegen, verschafft Weitwinkelherz dem Kunden an diesen Teilen ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht.
5.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Anbieter der KI-Tools (z.B. OpenAI, Google, ElevenLabs) gemäß deren Nutzungsbedingungen Rechte an den generierten Inhalten behalten oder Daten zur Verbesserung ihrer Dienste nutzen können.
5.4. Werden Bild- oder Tonaufnahmen natürlicher Personen (z.B. des Kunden) mittels KI bearbeitet oder synthetisiert (z.B. Voice Cloning, KI-Avatare), erfolgt dies nur nach gesonderter Freigabe durch die abgebildete Person.
 

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1. Alle von Weitwinkelherz erstellten Werke (Videos, Fotos, Grafiken, Konzepte) sind urheberrechtlich geschützte Werke.
6.2. Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars die Werknutzungsbewilligung für den im Auftrag definierten Zweck (z.B. zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzung auf Social Media und der Firmenwebseite). 6.3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte (z.B. Verkauf des Videos an andere Firmen/Broadcaster) oder die Bearbeitung des Materials durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Weitwinkelherz.
6.4. Das Rohmaterial (Raw Footage) und offene Projektdateien verbleiben im Eigentum von Weitwinkelherz. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung (Buy-out).
6.5. Weitwinkelherz ist berechtigt, die erstellten Werke zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenz auf Website, Social Media, Showreel) zu nutzen, sofern der Kunde kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse schriftlich geltend macht.
 

7. Stornierung, Terminverschiebung und Wetterrisiko

7.1. Stornierung: Da Termine exklusiv reserviert werden, fallen bei Absage durch den Kunden ohne Vereinbarung eines Ersatztermins folgende Ausfallhonorare an:

  • Bis 14 Tage vor Termin: Kostenfrei.

  • Bis 7 Tage vor Termin: 50 % des vereinbarten Honorars.

  • Weniger als 48 Stunden vor Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars. Bereits entstandene Fremdkosten sind stets zu 100 % zu ersetzen. 7.2. Verschiebung: Eine Verschiebung ist bis 72 Stunden vor Drehbeginn kostenfrei, wenn zeitnah (binnen 4 Wochen) ein Ersatztermin fixiert wird. Bei kurzfristigerer Verschiebung (< 72 Std.) fällt eine Umdisponierungspauschale von 20 % des Auftragswertes an. 7.3. Wetterrisiko: Bei wetterabhängigen Außendrehs entscheidet Weitwinkelherz über die technische Durchführbarkeit. Ist der Dreh aus Witterungsgründen (z.B. Regen, Sturm) technisch nicht sinnvoll oder unzumutbar, kann der Termin kostenfrei verschoben werden. Rein subjektive Absagen des Kunden trotz technischer Machbarkeit unterliegen den Stornobedingungen gemäß Punkt 7.1.
     

8. Gewährleistung und Haftung

8.1. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung, schriftlich zu rügen. Künstlerische Differenzen (Geschmacksfragen, Stil) stellen keinen Mangel dar. 8.2. Weitwinkelherz haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden) sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
 

9. Schlussbestimmungen

9.1. Es gilt österreichisches Recht.
9.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz von Weitwinkelherz (Bezirk Neusiedl am See).
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt.

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